Das Jedermannsrecht in Norwegen ist im “Lov om friluftlivet” vom 28. Juni 1957 festgeschrieben.
Es erlaubt, solang nichts anderes angegeben ist, dass man die Natur als Aufenthaltsort frei nutzen darf, natürlich mit der gebürtigen Rücksichtnahme auf Menschen, Tier- und Pflanzenwelt. Ob mit Rucksack und Zelt, Boot, Rad oder Ski - es bieten sich unzählige Möglichkeiten im Outdoorparadies Norwegen eine erlebnisreiche Tour zu unternehmen!
Ein Auszug aus einer Broschüre der norwegischen Umweltbehörde Miljødirektoratet bringt den Sinn und Zweck dieses hohen Gutes der Norwegischen Kultur kurz und bündig zum Ausdruck:
„Ein wichtiger Teil unseres kulturellen Erbes ist das aktive Erleben der Natur. Seit alters her haben wir das Recht, uns in Wald und Feld, auf Flüssen und Seen, in den Schären und im Gebirge zu bewegen – unabhängig davon, wem der Grund und Boden gehört. Wir dürfen in der Natur ernten – nicht nur Salzwasserfische, Beeren, Pilze und Blumen, sondern auch Eindrücke und Erlebnisse."
Dafür gibt es ein paar einfache Regeln...
(...und diese gelten gleichermaßen für Norweger und ausländische Touristen)
sich nicht dort aufhalten, wo es verboten ist, Naturschutzgebiete respektieren
gehen, wenn der Besitzer einen dazu auffordert
beim Zelten, Ankern und Schwimmen Abstand zu Häusern und Hütten wahren (mindestens 150 Meter), wenn man sich unsicher ist, lieber vorher fragen
keinen Abfall zurücklassen
bewirtschaftetes Land nicht betreten
nicht unnötig Weideland betreten, Gatter hinter sich schließen, keine Schonungen betreten, keine frischen Zweige und junge Triebe abbrechen
keine Baumrinden anritzen, kein Holz schlagen, keine Nägel in Bäume treiben oder Stahlseile um Stämme spannen
keinen Lärm machen
Tiere nicht stören, sich von Nestern, Höhlen und anderen Tierbehausungen fern halten
kein Feuer im Wald machen, vorsichtig mit Feuer umgehen, Feuerstelle erst verlassen, wenn das Feuer vollständig erloschen ist!
nur Pflanzen oder Blumen pflücken, die man auch wirklich verzehrt oder gleich in die Vase stellt, keine Pflanzen ausgraben
keine Pflanzen pflücken oder ausgraben, die unter Naturschutz stehen!
man darf sich zu Fuß oder auf Skiern in allen Wäldern, auf Wiesen, Tundren und über das Gebirge bewegen, auch wenn dies privates Land ist, man sollte aber, wenn möglich, Wege und Pfade benutzen
Mehr im Detail...
Für einen genaueren Überblick sind hier auszugsweise die wichtigsten Details einzelner Rubriken des norwegischen Jedermannsrechts aus der deutschsprachigen Broschüre der norwegischen Umweltbehörde Miljødirektoratet wiedergegeben.
Weitere detaillierte Informationen zu allen hier beschriebenen sowie weiteren Rubriken findet man unter diesem Link.
Mit Wanderschuhen und Skiern...
…dürfen Sie sich in der freien Natur bewegen, im Sommer und Winter, sei es auf Pfaden oder Wegen, in gespurten Loipen oder querfeldein. Im Winter dürfen Sie auch über zugefrorene oder schneebedeckte Felder und Wiesen gehen. Auf landwirtschaftlich genutztem Land dürfen Sie ganzjährig auf Pfaden und Wegen gehen, müssen aber Abstand zu Bauernhöfen, Häusern und Hütten halten. In der freien Natur dürfen Sie überall anhalten und rasten, außer nahe an bewohnten Häusern oder Hütten. Nehmen Sie die gebotene Rücksicht auf andere Rastende. Sie dürfen unterwegs ein Lagerfeuer entzünden, aber nicht im oder nahe am Wald vom 15.4. bis 15.9. Beschädigen Sie keine Bäume, wenn Sie Feuerholz suchen, sammeln Sie trockene Zweige. Wenn Sie am Ufer ein Feuer machen, meiden Sie nackte Felsen, weil sie durch die Hitze splittern können.
Weitere detaillierte Informationen zu dieser Rubrik findet man unter diesem Link.
Mit dem Zelt...
…dürfen Sie bis zu zwei Nächte in der freien Natur im Flachland übernachten, ohne den Grundbesitzer zu fragen. Im Hochgebirge und weit entfernt von bewohnten Gebieten dürfen Sie länger als zwei Nächte zelten. Wenn es keine anders lautenden örtlichen Vorschriften gibt, dürfen Sie Ihr Zelt nicht näher als 150 m von bewohnten Häusern oder Hütten aufstellen. Junger Wald darf nicht beschädigt werden. Achtung! Auf Landwirtschaftsland darf ein Zelt nur mit Erlaubnis des Grundbesitzers aufgestellt werden. Sie dürfen unterwegs ein Lagerfeuer entzünden, aber nicht im oder nahe am Wald vom 15.4. bis 15.9. Beschädigen Sie keine Bäume, wenn Sie Feuerholz suchen, sammeln Sie trockene Zweige. Wenn Sie an einem Ufer ein Feuer machen, meiden Sie nackte Felsen, weil sie durch die Hitze splittern können.
Weitere detaillierte Informationen zu dieser Rubrik findet man unter diesem Link.
Mit dem Ruder- oder Segelboot...
…dürfen Sie sich frei auf dem Meer, auf Binnenseen und Flüssen bewegen, und zwar grundsätzlich überall kostenlos. Ausnahmen können für Gewässer mit Kanälen und Schleusen gelten. Generell dürfen Sie auch mit dem Motorboot auf dem Meer fahren; auf Flüssen dann, wenn es sich um eine befahrbare Wasserstraße handelt, und auf Seen, wenn sie größer als 2 km² sind. Örtliche Vorschriften können das Befahren von Seen und Gewässern mit Motorbooten einschränken. Das Boot oder ein ähnliches Fahrzeug darf für einen kurzen Zeitraum an Uferabschnitten an Land gezogen werden, die in der freien Natur liegen. Zum Anlegen an einem privaten Kai oder Anleger müssen Sie den Grundbesitzer oder Nutzer um Erlaubnis fragen. Festmachringe, Bolzen u.ä. in der freien Natur dürfen für einen kurzen Zeitraum benutzt werden, wenn dies keinen wesentlichen Nachteil für den Besitzer oder Nutzer mit sich bringt.
Weitere detaillierte Informationen zu dieser Rubrik findet man unter diesem Link.
Mit der Rute oder Handleine...
…dürfen Sie ganzjährig Salzwasserfische angeln, vom Ufer und vom Boot aus. Im Meer darf auch ganzjährig kostenlos vom Ufer aus mit der Rute auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling geangelt werden. Von diesem Grundsatz kann es aber gesetzliche Ausnahmen geben. Gilt für einen Fluss eine Schonzeit, muss an der Mündung ins Meer eine Schutzzone von 100 Metern eingehalten werden. Für das Angeln auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling in Flüssen und anderen Gewässern muss die staatliche Angelabgabe bezahlt und normalerweise eine Angelkarte beim Grundbesitzer gekauft werden. Wer unter 16 Jahre alt ist, darf Süßwasserfische vom 1.1. bis 20.8. kostenlos angeln. Das gilt nicht für Gewässer mit Lachs, Meerforelle oder Meersaibling und auch nicht für den Krebsfang oder das Angeln in künstlichen Fischteichen. Einzelne Gewässer können vom kostenlosen Angeln ausgenommen sein, dort müssen Schilder aufgestellt sein. Vor dem Angeln müssen Sie sich mit den geltenden Vorschriften vertraut machen.
Weitere detaillierte Informationen zu dieser Rubrik findet man unter diesem Link.
Mit Eimer und Korb...
…dürfen Sie Beeren, Pilze, Blumen und Wurzeln von Wildkräutern in der freien Natur pflücken oder sammeln und mit nach Hause nehmen. Bitte beachten Sie, dass es besondere Bestimmungen für das Pflücken von Moltebeeren in Nordland, Troms und Finnmark gibt. Dort kann der Grundeigentümer oder Pächter das Pflücken verbieten. Ein solches Verbot muss zum Beispiel durch Schilder kenntlich gemacht oder in der Zeitung bekannt gegeben werden. Wenn der Grundeigentümer oder Nutzer kein ausdrückliches Verbot erlassen hat, darf man nach Belieben pflücken. Der Grundeigentümer kann nur das Ernten auf Moltebeerenland verbieten. Damit sind Vorkommen von Moltebeerenpflanzen an jedem Ort gemeint, wenn sie ein Gebiet von einer gewissen Größe bedecken und eine gewisse Dichte erreichen, sodass die Nutzung eine wirtschaftliche Bedeutung für den Grundeigentümer hat. Auch wenn ein Ernteverbot auf Moltebeerenland besteht, darf die Allgemeinheit immer dann Moltebeeren pflücken, wenn sie an Ort und Stelle verzehrt werden. Auf dem Grund von Finnmarkseiendommen kann jeder Moltebeeren zum eigenen Gebrauch pflücken. Das Pflücken zum Verkauf ist den Einwohnern von Finnmark vorbehalten. Seien Sie vorsichtig beim Sammeln von anderen Naturprodukten wie Steine, Mineralien, Torf, Moos oder Flechten. Holen Sie die Erlaubnis des Grundbesitzers ein, wenn Sie Stechpalmen, Maserknollen, Bindereiser, Birken- und andere Rinde sammeln möchten.
Weitere detaillierte Informationen zu dieser Rubrik findet man unter diesem Link.
Informationen über das Jedermannsrecht
Wenn Sie im Süßwasser angeln wollen, benötigen Sie die Erlaubnis des Grundbesitzers. Wer unter 16 Jahre alt ist, darf zwischen dem 1.1. und 20.8. in Gewässern kostenlos angeln, in denen es weder Lachs noch Meerforelle oder Meersaibling gibt. Die Jagd ist das Recht des Grundbesitzers, folglich braucht man dessen Erlaubnis. Zusätzlich wird eine bestandene Jägerprüfung und eine Jagdabgabe verlangt. Als freie Natur (norw. «utmark») wird landwirtschaftlich nicht genutztes Land bezeichnet, dazu gehören in Norwegen die meisten Seen, Ufer, Moore, Wälder und Berge. Kleinere Brachflächen innerhalb von Landwirtschaftsland gelten nicht als freie Natur. Landwirtschaftlich genutztes Land (norw. «innmark») sind Äcker, Wiesen, Weiden, Gärten, Hofplätze, Hausgrundstücke und Gewerbeflächen. Bestimmte Flächen wie Äcker und Wiesen darf man trotzdem zwischen dem 15.10. und 30.4. betreten, wenn der Boden gefroren oder schneebedeckt ist. Beachten Sie, dass Landwirtschaftsland nicht notwendigerweise eingezäunt ist. Egal wo Sie unterwegs sind, ob auf Landwirtschaftsland oder in der freien Natur, müssen Sie Gatter immer hinter sich schließen und Rücksicht auf weidendes Vieh nehmen. Für Ihren Hund gilt vom 1.4. bis 20.8. Leinenzwang. Seien Sie auch vorsichtig im Umgang mit Feuer. Zwischen dem 15.4. und 15.9. ist das Entzünden von offenem Feuer verboten. Offenes Feuer ist trotzdem zulässig, wenn ganz offenbar keine Brandgefahr besteht. Informieren Sie sich über örtliche Vorschriften zu Leinenzwang und Feuer machen. Hinterlassen Sie Ihren Rast- oder Zeltplatz sauber und aufgeräumt. Abfall ist mitzunehmen, es darf nichts zurückbleiben!
Weitere Informationen: www.miljodirektoratet.no
(Quelle: Norwegische Umweltbehörde Miljødirektoratet / weitere ausführliche Informationen zum norwegischen Allemannsretten in deutscher Sprache unter diesem Link)
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